Folgende Lebensräume, die teilweise gesetzlich geschützt sind, haben für die Erhaltung von Wildbienen eine besonders hohe Bedeutung:
Hinweis: FFH-Lebensraumtypen sind natürliche oder naturnahe Lebensräume (Gesamtzahl 231) von gemeinschaftlichem Interesse. Sie sind in den Anhängen der FFH-Richtlinie der Europäischen Union (FFH = Fauna-Flora-Habitat) aufgelistet und haben einen hohen Schutzstatus.
Die Lebensräume der Wildbienen umfassen also Geländeausschnitte sehr unterschiedlicher Größe und Komplexität. Da Nistplatz und Nahrungsraum oft räumlich nicht zusammenfallen, sondern mehr oder weniger weit voneinander entfernt liegen können, ist deren räumlicher Verbund ausschlaggebend für eine Vielzahl von Arten. Dies bei Planungen, die die Landschaft betreffen, ausreichend zu berücksichtigen, ist Aufgabe der Träger öffentlicher Belange wie Naturschutz-, Flurneuordnungs- und Straßenbauverwaltungen.
Was aber kann ich persönlich tun? Auf den folgenden Seiten sind verschiedenste Möglichkeiten dargestellt, mit denen jeder selbst einen Beitrag zur Förderung der Wildbienen leisten kann.