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Lebensraum Magerrasen

Verbesserung der Nistmöglichkeiten -
Grundlagen

Einige Arten besiedeln unsere Nisthilfen sofort nach ihrer Anbringung. Manchmal braucht es aber etwas Geduld, bis bestimmte Arten die Nistgelegenheiten finden und annehmen. Je größer der Artenreichtum und die Bestandsdichte in der Umgebung ist, desto schneller erfolgt eine Besiedlung. Da viele Wildbienen ortstreu sind, nisten sie bevorzugt dort, wo sie sich selbst entwickelt haben, vorausgesetzt, es sind geeignete Nistgelegenheiten vorhanden. Schließlich war ja das Nistplatzangebot für die letzte Generation gut. Man kann diese Tatsache ausnützen und von einigen Arten hohe Nestdichten erzielen, wenn man die Nisthilfen Jahr für Jahr ergänzt oder verbessert. Voraussetzung für eine Steigerung der Nestdichte ist natürlich ein entsprechend gutes Nahrungsangebot in der Umgebung.

Die verschiedenen Möglichkeiten, wie man geeignete Nistgelegenheiten schaffen kann, habe ich nach thematischen und praktischen Gesichtspunkten geordnet und deshalb auf mehrere Seiten verteilt. Orientieren Sie sich an der Navigation am linken Seitenrand.

Ich empfehle, die Vorschläge genau zu lesen und möglichst auch zu befolgen. Sie beruhen auf mehr als 34 Jahren Erfahrung mit der Ansiedlung und Förderung von Wildbienen. Nicht die optische Ästhetik einer Nisthilfe oder eines Wildbienenhauses ist entscheidend für deren Besiedlung, sondern ihre Qualität, die sich möglichst an dem natürlichen Vorbild orientiert und dieses nachahmt.

Auch wenn eigenen Experimenten keine Grenzen gesetzt sind, so geschieht es leider immer wieder, daß wichtige Details nicht eingehalten werden. Das Ziel all unserer Bemühungen sollte doch sein, ein möglichst großes Spektrum an Arten zu fördern. Aus pädagogischer Sicht kann ich allerdings die einem Kind gegebene Möglichkeit, die Verhaltensweisen auch nur einer einzigen Art wie der häufigen Rostroten Mauerbiene (Osmia bicornis) aus nächster Nähe beobachten zu können, nicht hoch genug bewerten. In diesem Falle kommt es nicht auf die Zahl der Arten an, sondern die Schaffung einfacher Beobachtungsmöglichkeiten.

Mangelhafte Nisthilfen können zu einer geringen Besiedlung führen oder diese sogar ganz verhindern. Auf mir zugesandten Fotos von Nisthilfen aus Holz sehe ich in solchen Fällen, daß nur wenige Bohrgänge besiedelt wurden oder daß es sich bei den Besiedlern nur um wenige besonders anspruchslose Arten handelte. Ähnliches gilt für künstliche Steilwände für Erdnister, die dann für grabende Arten praktisch wertlos sind, wenn sie aus sehr tonigem Lehm hergestellt wurden.

Mit den hier beschriebenen Nisthilfen können wir maximal 25% der in Gärten auftretenden Arten helfen, da das Gros der Arten in selbstgegrabenen Hohlräumen im Erdboden nistet! Ein Beispiel: Von 125 in meinem früheren Garten beobachteten Bienenarten besiedelten »nur« 35 Arten die angebotenen Nisthilfen. Alle anderen Arten traten auf, weil ich ihnen ein attraktives Nahrungsangebot bereitgestellt hatte.

Ein Wildbienenhotel? Nein, danke!

Auf einigen, meist fachlich fragwürdigen Internetseiten und in manchen Schriften, die sich mit der Ansiedlung von Wildbienen befassen, wird der Begriff »Wildbienenhotel« oder »Insektenhotel« gebraucht. Dieser Begriff ist jedoch völlig unpassend. Zwar gibt es Individuen (meist Männchen), die hin und wieder in den Hohlräumen der Nisthilfen übernachten (ähnlich den Menschen in einem Hotel), doch verbringen die meisten Individuen aufgrund ihrer langen Entwicklungszeit vom Ei bis zum Vollinsekt und durch die meist folgende Diapause (Ruhephase) in den bereitgestellten Nisthilfen viele Monate, manche sogar 2 Jahre.

Es geht also nicht um eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit, sondern um eine langfristige Besiedlung durch ihre Bewohner (ähnlich den Menschen in einem Haus).

Frage: Würden Sie als Gast in einem Hotel Möbelstücke nach draußen befördern, putzen, Zimmer tapezieren, Wände hochziehen oder Türen einbauen? Wohl kaum. All dies machen aber die Weibchen, die die Nisthilfen für ihre Brutfürsorge nutzen. Außerdem umfaßt der Begriff »Nisthilfen« ein viel größeres Spektrum an Nistangeboten als der Begriff »Wildbienenhotel«, unter dem in aller Regel nur das sehr eingeschränkte Angebot für Besiedler vorhandener Hohlräume verstanden wird. Wenn schon anstelle der fachlich und sprachlich eindeutigen und viel umfassenderen Bezeichnung »Nisthilfen« ein anderer Name für eine Nistanlage verwendet werden soll, dann wäre »Wildbienenhaus« zumindest zutreffender, wenngleich hiermit auch wiederum nur Nistangebote für Hohlraumbewohner gemeint sind. Man könnte auch den Begriff "Wildbienenstand" benutzen. Websites oder Schriften, die sich ernsthaft mit dem Thema »Wildbienen« befassen wollen, sollten deshalb den Begriff »Wildbienenhotel« nicht verwenden.

Auf eine Darstellung der Haltung von Hummeln in Kästen im Garten oder in der Schule werde ich hier nicht näher eingehen, da sie weitaus schwieriger ist, als oft angenommen. Das Beste, was man für Hummeln im Siedlungsbereich des Menschen tun kann, ist, ihnen ein vielfältiges und über viele Wochen kontinuierliches Nahrungsangebot zu bieten.

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Ist die Ansiedlung und Haltung von Wildbienen überhaupt erlaubt?

Hinweis: Rechtsberatung im Einzelfall darf nur ein Anwalt erteilen. Die nachfolgenden Informationen dienen daher nur dem Überblick. Ich bitte um Verständnis, daß Anfragen, die das Naturschutzrecht betreffen, von mir nicht beantwortet werden können. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Rechtsreferat bei Ihrem Regierungspräsidium oder Landratsamt.

Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, auf einem Privatgrundstück oder auf dem Schulgelände Nisthilfen zur Ansiedlung von Hautflüglern anzubringen. Hierin gibt es keinen Unterschied z.B. zum Aufhängen von Nistkästen für höhlenbrütende Vögel.

Laut der in Deutschlang gültigen Bundesartenschutzverordnung vom 19. Dez. 1986 ist jedoch die Aneignung lebender und selbst toter Exemplare von Wildbienen (Wortlaut der Verordnung: »Bienen und Hummeln«) verboten. Dies gilt auch für das Sammeln selbst für rein wissenschaftliche und letztlich dem Artenschutz dienende Zwecke, z.B. für eine Belegsammlung der heimischen Fauna. Auf Antrag kann die Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium oder Landratsamt (je nach Bundesland) eine Befreiung von den Verboten erteilen. Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes müßten Lehrer rechtzeitig über ihr Unterrichtsvorhaben zur Ansiedlung und Haltung von Wildbienen mit einer kurzen Beschreibung der Maßnahmen eine Genehmigung einholen, auch wenn dies in den allermeisten Fällen nicht geschieht. Leider besteht offensichtlich nach wie vor wenig Hoffnung, daß eine zukünftige Novellierung der Bundesartenschutzverordnung es dem Naturfreund bzw. Lehrer erlaubt, ohne spezielle Ausnahmegenehmigung wenigstens die häufigsten und ungefährdeten Arten anzusiedeln und zu halten, so wie dies mittlerweile ja auch für einige häufige und ungefährdete Tagfalter-Arten gilt.

Der restriktive, rechtlich geregelte Artenschutz ist die älteste und »klassische« Form des Artenschutzes. Er soll die Individuen der gesetzlich besonders geschützten Arten vor Verfolgung, Inbesitznahme und wirtschaftlicher Nutzung bewahren. Durch die Verordnung zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) vom 25. August 1980 wurden erstmals auch sämtliche Bienen (»Apoidea, Bienen und Hummeln«) unter besonderen Schutz gestellt. In der Verordnungsnovelle vom 19. Dezember 1986 wurde dieser Schutz fortgeschrieben. Danach ist es eigentlich verboten, Wildbienen zu fangen, zu töten oder ihre Nist- oder Zufluchtstätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Anstatt bei den wirklichen Verursachern des Artenrückgangs (Landwirtschaft) anzusetzen, trifft diese gesetzliche Regelung in der Praxis meist die die Falschen. Während ein naturkundlich interessierter Bürger zu Studienzwecken nur mir einer behördlichen Ausnahmegenehmigung ein Nest der Blauschwarzen Holzbiene (Xylocopa violacea) oder der Wald-Pelzbiene (Anthophora furcata) in einem morschen Ast an sich nehmen darf, ist es einem Landwirt oder Grundstückseigentümer nicht verwehrt, alte Bäume auf einer Obstwiese zu roden, das Holz zu zersägen und samt den darin befindlichen Wildbienennestern zu verbrennen.

Auch im Rahmen von behördlich genehmigten oder sogar von der öffentlichen Hand finanzierten Eingriffen in Natur und Landschaft werden nach wie vor Lebensstätten besonders geschützter Wildbienenarten zerstört und lokale Populationen ausgerottet. So werden z.B. Feldwege asphaltiert und dadurch ausgedehnte Nestansammlungen von erdbewohnenden Wildbienen irreparabel vernichtet. Auch jeder, der Wildbienen fangen oder ihre Nester sammeln will, auch wenn er dies für rein wissenschaftliche Zwecke tut oder um Artenschutzmaßnahmen mit entsprechenden Belegtieren begründen zu können, benötigt eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörden, will er keine Ordnungswidrigkeit begehen. Da aber viele Wildbienen auch für den Spezialisten im Gelände nicht zu bestimmen sind und eine gründliche Einarbeitung in die Wildbienentaxonomie das Anlegen einer Vergleichssammlung notwendig macht, sollten die zuständigen Behörden (Regierungspräsidien, Landratsämter) fachlich begründeten Anträgen stattgeben. Dies auch im Hinblick darauf, daß nur die faunistisch-ökologische Forschung fundiertes Datenmaterial für den Artenschutz liefern kann. Das Ergebnis der Schutzbestimmungen darf aber nicht sein, die Forschungs- und Bildungsarbeit von Museen und Schulen oder individuelle naturkundliche Interessen durch die im Einzelfall erforderlichen Ausnahmegenehmigungen teils erheblich zu behindern, während gleichzeitig die Naturzerstörung und Artenvernichtung nicht dort gestoppt wird, wo sie im großem Maßstabe stattfindet.

Stechen die Wildbienen?

Zahlreiche Bienen verteidigen ihre Nester gegenüber eindringenden Insekten, z.B. Nestkonkurrenten der eigenen Art oder Räubern und Parasiten. Gegenüber Menschen zeigen unter den heimischen Arten lediglich die Honigbiene und manche Hummeln ein Verteidigungsverhalten im Nestbereich. Die übrigen Bienen einschließlich der eusozialen Schmalbienen (Lasioglossum) verteidigen ihre Brut nicht, selbst wenn man sich an Stellen aufhält, wo Tausende von Weibchen dicht beieinander nisten.

Bei den hier behandelten Nisthilfen bedeutet selbst die Beobachtung in unmittelbarer Nähe der Nester weder für Kinder noch für Erwachsene eine Gefahr. Geht man mit dem Kopf zu nahe an den Nesteingang, sind höchstens die heimkehrenden Weibchen irritiert, weil die Nestumgebung jetzt anders aussieht als zu dem Zeitpunkt, als sie das Nest verlassen hatten.

Zur Verteidigung wird meist der Stachel eingesetzt, der ein Kennzeichen fast aller Stechimmen (Name!) (Hymenoptera Aculeata) ist. (Die Stachellosen Bienen der Tropen verteidigen sich durch Bisse oder durch die Abgabe von Sekreten.) Stammesgeschichtlich leitet sich der Stachel, den nur die Weibchen besitzen, aus einem Organ zur Eiablage (»Legebohrer«) ab. Bei den Grab‑, Weg‑ und Faltenwespen dient der Giftstachel in erster Linie zur Lähmung ihrer Beutetiere. Bei den blütenbesuchenden Bienen hat er diese Funktion jedoch eingebüßt und dient nur noch als Waffe zur individuellen Verteidigung oder zur Verteidigung der Brut bzw. Futtervorräte. Während Honigbienen und manche Hummelarten (Bombus hypnorum, Bombus-terrestris-Gruppe) in der Nähe des Nestes einen Störenfried gezielt angreifen und zu vertreiben versuchen, kommt es bei den anderen heimischen Bienen nur dann zu einem Stich, wenn sich die Weibchen individuell bedroht fühlen, z.B. wenn man die Tiere zwischen den Fingern drückt, mit bloßen Füßen auf sie tritt oder sie zwischen Bekleidung und Haut geraten. Während die Stiche von Honigbienen wie die der staatenbildenden Wespen wegen ihrer Schmerz und Schwellungen erzeugenden Wirkung gefürchtet sind, verursachen die Stiche der meisten Wildbienen mit Ausnahme der Hummeln nur einen geringen und nur wenige Minuten anhaltenden Schmerz. Zudem ist der Stich harmlos, es sei denn die gestochene Person ist spezifisch allergisch, ein allerdings seltener Fall. Bei vielen Wildbienen, z.B. bei den Maskenbienen (Hylaeus) und den Sandbienen (Andrena), ist der Stachel so schwach, daß damit die menschliche Haut nicht durchdrungen werden kann. Selbst bei jahrelanger intensiver Beschäftigung mit Wildbienen kommt es nur selten zu einem Stich, in der Regel nur dann, wenn man die Weibchen mit den Fingern festhält, z.B. um sie für Beobachtungszwecke zu markieren.

Der Stachel von Honigbienen, Hummeln und anderer Stechimmen hat kleine Widerhaken. Während jedoch Wespen und Wildbienen ihren Stachel nach dem Stich wieder aus der Haut herausziehen und mehrmals zustechen können, bleibt der Stechapparat der Honigbienen‑Arbeiterin hängen, reißt aus dem Bienenkörper heraus und pumpt selbständig die gesamte Giftmenge in die Einstichstelle. Eine Honigbiene kann deshalb in der Regel nur einmal stechen und stirbt an den Verletzungen, die durch das Herausreißen des Stachels im Hinterleib entstehen. Die Hummeln und die übrigen Bienen können mehrfach stechen, nehmen dadurch aber keinen Schaden. Dieser Unterschied im Stechvorgang beruht auf einer verschiedenartigen Ausbildung der Muskulatur und nicht, wie oft angenommen, auf unterschiedlich großen Widerhaken am Stachel dieser Hautflügler.

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